Fortbildung: Praxisabgabe und -übernahme

18.03.2025 | Kategorien: |

Am 6. März 2025 veranstaltete die Psychotherapeutenkammer Hessen eine Online-Fortbildung zum Thema „Praxisabgabe und -übernahme“. Die praxisnahe Veranstaltung gab den Teilnehmenden Einblicke in die Prozesse rund um den Verkauf und die Übernahme einer psychotherapeutischen Praxis. Neben steuerrechtlichen Aspekten stand insbesondere das Zulassungsverfahren bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) im Fokus.

Praxisabgabe und -übernahme 

Am 6. März 2025 veranstaltete die Psychotherapeutenkammer Hessen eine Online-Fortbildung zum Thema „Praxisabgabe und -übernahme“. Die praxisnahe Veranstaltung gab den Teilnehmenden Einblicke in die Prozesse rund um den Verkauf und die Übernahme einer psychotherapeutischen Praxis. Neben steuerrechtlichen Aspekten stand insbesondere das Zulassungsverfahren bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) im Fokus. Die Veranstaltung wurde von Olaf Diederichs, Geschäftsführer der PTK Hessen, moderiert und bot zudem Raum für individuelle Fragen sowie praxisorientierte Tipps.

Nachbesetzungsverfahren und Zulassung

Juliane Heidrich (Beraterin BC Rhein Main) und Kai Würtenberger (Referent Beratung BC Südhessen) von der KVH führten in die Thematik der Zulassung und Nachbesetzung eines Kassensitzes ein. Sie erklärten, dass die Bedarfsplanung festlege, wie viele Psychotherapeut*innen in einer Region zugelassen werden können. In überversorgten Gebieten sei eine Niederlassung nur durch die Übernahme einer bestehenden Praxis möglich. Für Praxisabgebende sei es daher essenziell, frühzeitig das Nachbesetzungsverfahren zu beantragen, da die Bearbeitung durch den Zulassungsausschuss mindestens sechs Monate in Anspruch nehme. Die ausgeschriebenen Kassensitze werden anschließend auf der Website der KV veröffentlicht, worauf sich Interessierte bewerben könnten. Die Entscheidung über die Nachfolge treffe der Zulassungsausschuss nach gesetzlich festgelegten Kriterien wie zum Beispiel dem Approbationsalter, der Dauer der Eintragung im Arztregister sowie der Berufserfahrung (hier nachzulesen).
Interessant für Praxisverkäufer war auch der Hinweis darauf, dass diese eine*n Wunschnachfolger*in benennen könnten, wobei diesem Wunsch in der Regel entsprochen werde. Heidrich und Würtenberger empfahlen, sich frühzeitig und eng mit den Beratern der KV abzustimmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

Steuerliche Aspekte beim Praxisverkauf

Martin Reichelt, Steuerberater und Geschäftsführer der GSF Steuerberatungsgesellschaft, erläuterte wiederum die steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Abgabe und Übernahme einer Praxis. Ein wichtiger Aspekt für Abgebende sei die Frage, ob die gesamte Tätigkeit aufgegeben oder in anderer Form fortgesetzt werde. Personen über 55 Jahre könnten unter bestimmten Bedingungen von einem einmaligen Steuerbonus profitieren, sofern sie ihre selbstständige Tätigkeit vollständig beendeten.
Zudem sei es möglich, den Praxiswert in verschiedene Komponenten wie KV-Zulassung, Praxisräume, Inventar oder laufende Verträge aufzuteilen. Die steuerliche Behandlung dieser Komponenten richte sich nach ihrer jeweiligen Nutzungsdauer und der gewählten Bewertungsmethode, sei es das Substanzwert- oder das Ertragswertverfahren.
Auch die Frage nach dem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung sei steuerlich relevant, da dies die steuerliche Wirksamkeit beeinflusse. Reichelt betonte zudem, dass der Verkehrswert einer Praxis zwar eine rechnerische Größe darstelle, der tatsächliche Marktwert jedoch letztlich von der Zahlungsbereitschaft der Käufer*innen aufgrund vieler weiterer Kriterien (z.B. örtliche Lage) abhänge.

Für Käufer*innen sei eine individuelle steuerliche Beratung besonders sinnvoll, auch im Hinblick auf Finanzierungsoptionen. Reichelt wies darauf hin, dass Kreditzinsen zwar steuerlich geltend gemacht werden könnten, es jedoch oft vorteilhafter sei, Eigenkapital einzusetzen.

Praktische Tipps und Beratungsangebote

Die Fortbildung vermittelte den Teilnehmenden nicht nur einen strukturierten Überblick über den Praxisabgabe- und -übernahmeprozess, sondern auch konkrete Empfehlungen zur Umsetzung. Besonders hervorgehoben wurde die Bedeutung einer frühzeitigen Planung, um Verzögerungen zu vermeiden. Für Kaufinteressierte sei eine fundierte steuerliche und wirtschaftliche Beratung essenziell, um Fallstricke zu umgehen und eine langfristig tragfähige Finanzierung sicherzustellen. Auch für Praxisabgebende sei es ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen des Nachbesetzungsverfahrens vertraut zu machen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

 

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