Deutscher Psychotherapeutentag (DPT) 2021: Musterweiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen

30.11.2021 | Kategorien: |

Am 19. und 20. November 2021 fand der 39. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) aufgrund der Corona-Lage wiederum im virtuellen Format als Videokonferenz statt. Die PTK Hessen war mit 14 Delegierten vertreten. Nachdem im Frühjahr auf dem 38. DPT die grundlegenden Entscheidungen zum Teil A (Paragrafenteil) und B (Gebietsweiterbildung) beschlossen wurden, folgten nun die Teile C (Psychotherapieverfahren in Gebieten) und D (Bereichsweiterbildung) sowie kleinere Anpassungen und Nachbesserungen im Teil A.

Überblick

Teil (A)
Im Paragrafenteil (A) werden grundsätzliche Festlegungen getroffen, wie z.B. das Ziel der Weiterbildung, Weiterbildungsarten und -strukturen, Hauptberuflichkeit während der Gebietsweiterbildung, Anforderungen an Befugte und Weiterbildungsstätten.

Teil (B)
Im Teil B (Gebietsweiterbildung) werden die gebietsübergreifenden Anforderungen in den folgenden Gebieten definiert: Psychotherapie für Erwachsene, Psychotherapie für Kinder und Jugendliche und das altersübergreifende Gebiet der Neuropsychologischen Psychotherapie. In jedem Altersgebiet muss zusätzlich zum Altersschwerpunkt ein Psychotherapieverfahren erlernt werden (Systemische Psychotherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie). Das Gebiet der Neuropsychologischen Psychotherapie enthält derzeit nur Bestimmungen für das Verfahren der Verhaltenstherapie innerhalb der Neuropsychologischen Psychotherapie. Die Inhalte und Umfänge der Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie müssen noch entschieden werden.
Es werden die Mindestdauern, Richtzahlen und Umfänge in den Gebietsweiterbildungen definiert und Anforderungen an die Weiterbildungsstätten beschrieben.

Teil (C)
Im Teil Psychotherapieverfahren in Gebieten (C) werden die spezifischen Kompetenzen in Psychotherapieverfahren beschrieben, die in den Gebietsweiterbildungen vertieft werden.

Teil (D)
Im Teil Bereichsweiterbildung (D) werden die Bereiche für ankündigungsfähige Zusatzbezeichnungen festgelegt.

 

Beschlüsse

Teil (A)
Die wichtigsten Beschlüsse des 39. DPT im Teil A bezogen sich auf die Integration des Begriffs „Weiterbildungsinstitute“, bei denen es sich um Weiterbildungsstätten handelt, die weiterbildungsstättenübergreifend Theorie, Selbsterfahrung und Supervision durchführen. Hier war es vielen Delegierten wichtig, das Konstrukt des „Weiterbildungsinstituts“ zu erhalten. Ein Weiterbildungsinstitut übernimmt auf freiwilliger Basis für die beteiligten Akteure eine koordinierende Funktion im Rahmen der Weiterbildung.

Teil (B)
Im Teil B wurde geändert und spezifiziert, dass eine Stunde (Theorie, Selbsterfahrung, Supervision) eine Einheit mit einem Umfang von 45 Minuten meint.

Teil (C)
Neu beschlossen wurden die Teile C und D der MWBO. Der Teil C (Psychotherapieverfahren in Gebieten) regelt die Fachkenntnisse und Handlungskompetenzen für den Fachpsychotherapeutenstandard in dem Psychotherapieverfahren der Gebietsweiterbildung sowie die verfahrensspezifischen Richtzahlen. Hier finden sich auch die verfahrensspezifischen Richtzahlen der Selbsterfahrung. Zusammen mit den verfahrensbezogenen Regelungen in Abschnitt B bilden sie die Voraussetzungen zum Führen der Zusatzbezeichnung im entsprechenden Verfahren nach Anerkennung der Gebietsweiterbildung.
Weiter wurde im Teil C die Richtzahlen für die Selbsterfahrung im Gebiet Psychotherapie für Kinder und Jugendliche in Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie auf 125 Einheiten (davon 80 in der Gruppe) abgesenkt und damit dem Umfang an das Gebiet Erwachsene in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie angepasst.

Teil (D)
Im Teil D Bereichsweiterbildung wurde zunächst beschlossen, die folgenden Bereichsweiterbildungen aufzunehmen: Spezielle Schmerzpsychotherapie, Spezielle Psychotherapie bei Diabetes und Sozialmedizin. Bezüglich der Bereichsweiterbildungen in Verfahren konnte keine Einigkeit in den Expertengruppen erzielt werden, deshalb beauftragte der DPT die Kommission Zusatzqualifikation ein Konzept mit harmonisierten Richtzahlen für die Verfahren zu entwickeln und zum 40. DPT im kommenden Frühjahr vorzulegen.

Mit diesen Beschlüssen liegt nun eine umfassende Musterweiterbildungsordnung vor, die in Hessen – wie auch in den anderen Landeskammern – in eine Landesweiterbildungsordnung überführt wird und voraussichtlich im Juli 2022 von der Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hessen verabschiedet werden kann.

 

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