PiA in der Kammer

Um einen Einstieg in die Berufspolitik zu bekommen, möchten wir euch einen Einblick in die Vertretungsstrukturen geben. Dabei gibt es jeweils die Vertretung der PiA und die der fertig ausgebildeten (approbierten) Psychotherapeut*innen. Ein Überblick gibt euch das folgende Organigramm. Dabei erklären wir die Situation in Hessen. In anderen Bundesländern sieht es dann wieder ganz anders aus.

Wie sind die PiA in Hessen mit der Psychotherapeutenkammer Hessen verbunden?

Die PiA wählen zunächst ihre Institutesprecher*innen (Vertreter*innen innerhalb des Institutes), diese wählen dann gemeinsam Landesvertreter*innen für das Bundesland Hessen und diese gehen dann wiederum in die Bundeskonferenz PiA und wählen dort einen Bundesvorstand. Diese Strukturen existieren außerhalb den Strukturen der fertig ausgebildeten PP/KJP. Beide Seiten sind jedoch um einen engen Austausch bemüht. Die approbierten PP/KJP finden sich häufig in Verbänden zusammen. Für die Wahl in den Landeskammern werden dann soge­nannte Listen (quasi Parteien) gebildet, welche zur Wahl antreten. Die gewählten Delegierten der Landeskammer können dann Vertreter*innen auf die Bundesebene entsenden. Dort wird dann wiederum ein Bundesvorstand gewählt, der Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer. All diese Organe setzten sich auf unterschiedlichen Ebenen für berufspolitische Themen der Psychotherapeut*innen ein (faire Arbeitsbedingungen, genug Kassensitze, Berufsrecht, etc.).

Die Ausbildungsteilnehmer der hessischen Institute (PiA/KJPiA) können ab Beginn ihrer Ausbildung eine kostenfreie freiwillige Mitgliedschaft in der Kammer beantragen. Auf die­sem Weg erhalten sie alle Informationen, die auch den Kammermitgliedern zugehen, wie das Psychotherapeutenjournal, die verabschiedeten Ordnungen der Kammer sowie Einladungen zu den Fachtagungen und Veranstaltungen der Kammer.

Ab Beginn der praktischen Ausbildungszeit besteht für die Ausbildungsteilnehmer*innen eine Pflichtmitgliedschaft (siehe auch Hess. Heilberufsgesetz) in der Psychotherapeutenkammer Hessen. Die PiA-Pflichtmitgliedschaft ist ebenfalls beitragsfrei. Im Jahr der Erteilung der Approbation bleibt die Befreiung von der Beitragspflicht bestehen. Gemäß der derzeit geltenden Beitrags­ordnung entspricht der Kammerbeitrag in den Jahren 1 und 2 nach dem Kalenderjahr in dem die Approbation erlangt wurde, dem Mindestbeitrag.
Der Abschluss der Ausbildung (Approbation) bedarf der Mitteilung an die Kammer (siehe Meldebogen und Meldeordnung).

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