Aufgaben

Kammerorganisationen besitzen eine bedeutende Tradition in der Organisation zahlreicher Berufsgruppen. Neben der Vertretung der beruflichen Interessen der Mitglieder haben sie die Funktion, staatliche Aufgaben wahrzunehmen, die das Allgemeininteresse erfordert.

  • Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten
  • Förderung der Weiterbildung
  • Schlichtungswesen und Gutachtertätigkeit
  • Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

Den rechtlichen Rahmen für die Kammerorganisation und das Recht, die eigenen Angelegenheiten durch Satzungen und Ordnungen zu regeln, bildet das Hessische Heilberufsgesetz. Es ordnet unter anderem auch die Pflichtmitgliedschaft aller approbierten Berufsausübenden an.

Die Delegiertenversammlung der hessischen Psychotherapeutenkammer hat am 10.06.2005 in Geisenheim die Grundsätze der Kammerarbeit beschlossen.
Ihr gesellschafts- und gesundheitspolitisches Selbstverständnis beschreibt das "Geisenheimer Manifest"

Die Bedeutung der Institution „Kammer“ lässt sich mit den Schlagworten Demokratie, Identität und Ansehen umreißen.

Demokratie

In einer demokratischen Gesellschaft repräsentieren Kammern ein Stück freiberufliche Selbstverwaltung. Anstatt durch staatliche Verwaltungen die ordnungsgemäße Berufsausübung im Allgemeininteresse zu gewährleisten, ermöglicht der Staat den Mitgliedern so genannter freier Berufe, ihre Vertretung selbst zu wählen und demokratischen Einfluss auf die Aktivitäten der Kammer zu nehmen. Auf Zeit gewählte, ehrenamtlich Tätige regeln alle Angelegenheiten selbst und unterliegen lediglich einer staatlichen Rechtsaufsicht. Damit ermöglicht die Kammer die Festschreibung und Weiterentwicklung der beruflichen Ordnung nach fachlichen Qualitätsstandards, die im Konsens der Berufsangehörigen entwickelt werden.

Identität

Zwischen den psychologischen Psychotherapeut*innen und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen herrscht auch nach dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes noch große Zersplitterung. Damit ist nicht Methodenvielfalt gemeint, die grundsätzlich als Bereicherung zu sehen ist, sondern das mangelnde Identitätsbewusstsein als Berufsgruppe. Die Berufsmitglieder verstehen sich nicht als Einheit und mindern damit ihre Durchsetzungsfähigkeit in vielfältigen Beziehungen. Die Kammer bietet die Chance, in gemeinsamer Arbeit zueinander zu finden und eine gemeinsame Identität zu entwickeln.

Ansehen

Die Außenwahrnehmung der Psychotherapeuten leidet unter diesem Zustand und zieht das Ansehen der Psychotherapie insgesamt in Mitleidenschaft. Zielsetzung der Kammer ist deshalb die Etablierung des Berufsstandes in der Öffentlichkeit und eine Hebung des gesellschaftlichen Ansehens. Die Geschichte der Kammern anderer freier Berufe belegt, dass öffentliche Präsenz und gelungene Repräsentation eines Berufsstandes positive Wirkungen erzielt, so zum Beispiel bei Ärzten, Apothekern und Rechtsanwälten, die durch geschickte "Kammerpolitik" erst zu dem Ansehen gelangten, das sie heute genießen.

Kooperation mit Ärztlichen Psychotherapeut*innen

Psychotherapeut*innen sind Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und  Ärzte, die in Psychotherapie weitergebildet sind. Die Ausübung von Psychotherapie ist als selbständige Berufstätigkeit an eine Approbation gebunden. Die Zulassung zur Heilkunde wird bei den Ärzten vor der fachlichen Spezifikation erworben, Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut*innen erwerben eine Zulassung zu ihrem Fachgebiet. Unabhängig von den verschiedenen Grundberufen (Arzt, Psychologe, Pädagoge) ist von einem gemeinsamen Fachgebiet der Psychotherapie auszugehen. Die unterschiedlichen akademischen Zugangswege zur psychotherapeutischen Tätigkeit sehen wir als eine Bereicherung für die Weiterentwicklung des gemeinsamen Faches an. Ein Auseinanderfallen in psychologische und ärztliche Psychotherapie hielten wir für eine Schwächung der Position der Psychotherapie im Gesundheitswesen.

Aus diesem Grunde arbeiten wir ständig mit ärztlichen Psychotherapeut*innen und -therapeut*innen in einem gemeinsamen Beirat zusammen. Der Landesgesetzgeber hat diesen Beirat geschaffen und beruft die Mitglieder auf Vorschlag der beiden Kammern. Dort werden vielfältige Fragestellungen, die die Ausübung der Psychotherapie betreffen und erörtert sowie Empfehlungen an die beiden Kammern erarbeitet. Im Mittelpunkt des Austausches stehen Themen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Versorgung und der Berufsordnung.

Auch darüber hinaus kooperieren wir in vielfältiger Weise eng und vertrauensvoll mit der  Landesärztekammer Hessen: in der Öffentlichkeitsarbeit für die Heilberufe, in der Durchsetzung heilberuflicher Belange im Gesundheitswesen, bis zum Angebot gemeinsamer Fortbildungsveranstaltungen.

Kooperation mit den Heilberufekammern

Neben der Psychotherapeutenkammer Hessen und der Landesärztekammer gibt es drei weitere Heilberufekammern: die Apotheker-,  Zahnärzte- und der Tierärztekammer. Mit diesen Kammern haben wir zwar weniger fachliche Berührungspunkte als mit den psychotherapeutisch tätigen Ärzt*innen, gemeinsam ist aber allen die Zugehörigkeit zu den Heilberufen, deren Belange im Heilberufsgesetz geregelt werden. Alle diese Körperschaften sind dem Ethos des Heilens und Helfens verpflichtet. Die Besinnung auf die gemeinsame Verpflichtung ist die Grundlage für die Ausrichtung der Hessischen Heilberufetage, die von allen Kammern und der kassenärztlichen sowie kassenzahnärztlichen Vereinigung veranstaltet werden.

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