„Psychotherapie“ kommt aus dem Altgriechischen und setzt sich zusammen aus den Wörtern „Psyche“ – Seele und „Therapeia“ – Behandlung. Die Behandlung setzt am Denken, Verhalten und Erleben des kranken Menschen an. Entscheidend ist, dass eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt. Die Indikation für die Psychotherapie ist umfassender als vielfach angenommen. Dazu gehören einerseits psychische Erkrankungen und Störungen wie etwa Ängste, Zwänge, Phobien, Essstörungen und Depressionen, psychiatrische Erkrankungen wie Psychosen, Demenzen und Süchte sowie psychosomatische Krankheiten, bei denen körperliche Beschwerden durch psychische Faktoren hervorgerufen werden. Schließlich bedürfen auch chronisch-physische Erkrankungen einer psychotherapeutischen Mitbehandlung.
Psychotherapeutische Ansätze und Richtungen sind vielfältig und auch vielschichtig. Es ist im Einzelfall im Gespräch mit dem Psychotherapeuten oder der Psychotherapeutin zu entscheiden, welche Methode am meisten Erfolg verspricht. Im Laufe der Zeit hat sich das Verhältnis von Therapeut*in und Patient*in gewandelt. Das traditionelle Bild – aktive Therapeut*innen machen etwas an passiven Patient*innen – ist überholt, heute versuchen beide eher, zusammen zu arbeiten, der leidende Mensch hat eine deutlich engagiertere Rolle.
Für Psychotherapeut*innen gelten spezifische fachliche und ethische Regeln. Sie unterliegen einer strengen Schweigepflicht, sind verpflichtet, Indikationen abzuklären und ihre Arbeit mittels Supervision zu reflektieren. Durch die Approbation der beiden Berufe „Psychologische Psychotherapeuten“ sowie „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ ist die Gewähr gegeben, dass alle in der Psychotherapeutenkammer des Landes Hessen organisierten Mitglieder die fachlichen Standards erfüllen.
Psychotherapie als Versicherungsleistung
Die gesetzliche Krankenversicherung
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, übernimmt Ihre Kasse grundsätzlich vollständig die Kosten für die Psychotherapie. Sie müssen also nichts zuzahlen. Voraussetzung ist, dass der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin feststellt, dass Sie psychisch krank sind. Erstattungsfähig sind die Kosten im Rahmen der so genannten „Richtlinienpsychotherapie“. Darunter fallen die analytische, die tiefenpsychologisch fundierte, Verhaltenstherapie sowie die systemische Therapie. Folgen müssen mindestens zwei Probesitzungen. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, gemeinsam mit dem Therapeuten oder der Therapeutin zu schauen, ob in diesem sensiblen Bereich ein vertrauensvoller Umgang möglich ist. Nach den probatorischen Sitzungen müssen Sie die Therapie bei Ihrer Kasse beantragen. In der Regel unterstützen Psychotherapeut*innen Sie bei der Antragstellung. Ihre Therapie kann später verlängert werden. Lehnt die Krankenkasse Ihren Antrag ab, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Im Falle der erneuten Ablehnung können Sie klagen.
Die private Krankenversicherung
Hier gilt: Sie müssen in Ihren Vertrag schauen, um zu sehen, ob eine Psychotherapie von Ihrer Krankenversicherung gedeckt ist. Bis auf wenige Ausnahmen sehen die meisten privaten Krankenversicherungen zwar eine Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen vor. Allerdings gibt es hier erhebliche Unterschiede sowohl bei der Beantragung der Leistung als auch bei Größe der genehmigten Stundenkontingente.
Beamte und Soldaten
Sind Sie Beamter oder Beamtin, müssen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Laut Bundespsychotherapeutenkammer übernimmt Ihre Beihilfe rund die Hälfte der Kosten. Sind Sie Soldat*in bei der Bundeswehr, müssen Sie sich vom Truppenarzt überweisen lassen. Die Kosten übernimmt in diesem Fall die Bundeswehr.
Keine Krankenversicherung?
Verfügen Sie nicht über eine Krankenversicherung und befinden sich finanziell in einer Notlage, müssen Sie die Übernahme der Kosten für die Psychotherapie bei der für Sie zuständigen Behörde für Sozialhilfe beantragen.
Was meint "Kostenerstattung"?
Es kann unter Umständen möglich sein, dass in Ihrer Region zu wenige Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung ansässig sind und Sie daher unter Umständen lange auf einen Therapieplatz warten müssten. Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens können Sie die Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis durchführen und die Erstattung der Kosten bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Wichtig ist aber, dass auch über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung kein „regulärer“ Termin in angemessener Zeit zustande gekommen ist.
Psychotherapieverfahren und Methoden (gesetzliche und private Krankenkassen)
Analytische Psychotherapie
Sie ist eine Tiefenpsychologie vom unbewussten Seelenleben und der seelischen und psychosexuellen Entwicklung des Menschen. Seelenleben und die seelische Entwicklung werden in der Psychoanalyse und verwandten Schulen als von inneren Konflikten und widerstrebenden Spannungen beeinflusst angesehen. Sie haben jeweils eine altersspezifische Ausprägung erfahren und der wesentliche Teil spielt sich im Unbewussten ab. Bei der Verarbeitung und Bewältigung der Konflikte oder Entwicklungsaufgaben können Störungen auftreten. Seelische Konflikte oder psychische Entwicklungsdefizite liegen den psychischen Erkrankungen zugrunde.
Systemische Therapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Verhaltenstherapie
Kennzeichen der Verhaltenstherapie ist, dass Therapeut*in und Patient*in als Partner*innen in einem Behandlungsteam sowohl bei Diagnostik, Therapieplanung wie Therapiedurchführung eng zusammenarbeiten. Sie definieren vorab klare Behandlungsziele und achten darauf, dass therapeutische Angebote und Übungen von den Patient*innen akzeptiert werden beziehungsweise im Therapieverlauf so verändert werden, dass Patient*innen sie gut annehmen und motiviert durchführen können. Während des Therapieverlaufes überprüfen Patient*in und Therapeut*in, ob die Therapie auch die gewünschten Erfolge hat. Verhaltenstherapie kommt bei den meisten Störungen in Frage.