Satzung
Die Satzung ist das „Grundgesetz” der Kammer. Sie greift die Vorgaben des Heilberufsgesetzes auf und regelt im Detail die innere Struktur der Kammer und das Verhältnis der Gremien zueinander. Zur Wahrung der Kontinuität erfordern Satzungsänderungen eine Zweidrittelmehrheit.