Die Psychotherapeutenkammer Hessen wurde 2001 gegründet und ist die berufsständische Vertretung von rund 6.500 Psychologischen Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen, die in Hessen arbeiten. Die Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass Sie Aufgaben übernimmt, die in Gesetzen definiert sind und die sonst der Gesetzgeber selbst umsetzen müsste. Weil aber die Regelungen, die alle akademischen Heilberufe betreffen, sehr speziell sind und fachkundige Kompetenz erfordern, hat der Gesetzgeber seine Aufgaben auf Heilberufekammernübertragen. Zugleich wurde festgelegt, dass die Angehörigen des jeweiligen Heilberufs selbst im gesetzlichen Rahmen die für sie wichtigen Bestimmungen erarbeiten und beschließen sollen. Da das Gesundheitswesen nach dem Grundgesetz zu den Aufgaben der Länder gehört, ist primär Landesrecht umzusetzen – also vor allem das Hessische Heilberufegesetz.
Über Uns
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu Aufbau und Aufgaben der Kammer, zu den Gremien und ihrer personellen Besetzung und zu den Personen, die in der Geschäftsstelle der Kammer tätig sind. Auf den Seiten der verschiedenen Ausschüsse wird über deren Arbeit berichtet und die Ansprechpartner sind aufgeführt. Darüber hinaus dokumentieren wir die rechtlichen Grundlagen der Kammer, wie z.B. das Heilberufsgesetz, die Satzung und die diversen Ordnungen.