Fortbildung

In Hessen gibt es für alle Berufsangehörigen eine allgemeine (berufsrechtliche) Verpflichtung zur Fortbildung in der Berufsordnung (§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 5), damit die berufliche Tätigkeit aktuellen wissenschaftlichen Standards genügt.

Wichtige Hinweise zur Fortbildungspflicht

Die Kammer kontrolliert und sanktioniert deren Einhaltung aber nur in Einzelfällen, wenn zum Beispiel eine Beschwerde auf einen Kunstfehler hinweist.

Im Sozialgesetzbuch V sind allerdings spezielle (sozialrechtliche) Fortbildungsverpflichtungen für

•    zugelassene Vertragspsychotherapeuten (§ 95 d)

•    angestellte PP und KJP in zugelassenen Krankenhäusern (§ 136b Abs. 1 Nr. 1)

geregelt.

Für alle Mitglieder bietet die Kammer den Erwerb eines freiwilligen Fortbildungszertifikats an (siehe nächster Abschnitt). Mit Hilfe des bei der Kammer geführten Punktekontos kann auch ein Nachweis in den beiden Fällen der sozialrechtlichen Fortbildungsverpflichtung geführt werden.

Wichtige Hinweise zur Fortbildungsordnung und zum
„Freiwilligen Fortbildungszertifikat“

 

Für VERANSTALTER

Die Delegiertenversammlung hat die Kostenordnung beschlossen. Die Kostenordnung finden Sie hier. Die Akkreditierung von Veranstaltungen  der Angebotsformen, für die keinerlei Entgelt für die Teilnahme erhoben wird, ist weiterhin gebührenfrei.

Für die Akkreditierung kostenpflichtiger Fortbildungsveranstaltungen nach Angebotsform 1.1 (Workshop, Seminar, Kurs) werden 5,- € je akkreditierter Fortbildungseinheit, nach Angebotsform 1.3 (Kongresse, Tagungen, Symposien) 10,- € je akkreditierter Fortbildungseinheit als Gebühr erhoben. Die Akkreditierungszeit für die Angebotsform 3.2 (Supervision) und 3.4 (Selbsterfahrung) wird auf 5 Jahre angehoben, die Gebühr beträgt für diesen Zeitraum jeweils 125,- €.

Sie können die Antragsformulare zur Akkreditierung ihrer Veranstaltungen hier ausdrucken oder ggf. in Papierform über die Geschäftsstelle der Kammer anfordern. Bitte beachten Sie jedoch die unterschiedlichen Formulare in Abhängigkeit der jeweiligen Fortbildungsart. Nähere  Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem  Informationsblatt für Anbieter und Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen.

Für TEILNEHMER

Bitte erkundigen Sie sich bei den Anbietern von Fortbildungen, ob diese ihre Veranstaltungen bei der Psychotherapeutenkammer zur Akkreditierung eingereicht und einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Sie werden für die Beantragung des Fortbildungszertifikates nur Teilnahmebescheinigungen von anerkannten (akkreditierten) Veranstaltungen verwenden können. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem  Informationsblatt für Anbieter und Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen und beachten insbesondere die Kapitel 1 und 3.

Sie können die im Verlauf des Jahres 2004 erworbenen Nachweise über Fortbildungsmaßnahmen nun bei der Geschäftsstelle der Kammer zur Prüfung und Erfassung einreichen. Bescheinigungen von Fortbildungen aus dem ersten Halbjahr 2004 können auch ohne Akkreditierungsvermerk beigefügt werden. Die von Ihnen erworbenen Fortbildungspunkte werden für jedes Mitglied auf ein eigenes "Punktekonto" gutgeschrieben.

GRUNDLAGEN

Der Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung und die Delegiertenversammlung haben im Jahr 2003 in einem intensiven und ausführlichem Diskussionsprozess die Fortbildungsordnung entwickelt und verabschiedet. Das gemeinsame Ziel war die Erarbeitung einer liberalen Fortbildungsordnung. Die Ausgangssituation sowie die sozial und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen können Sie in dem Artikel  „Grundsätzliche Überlegungen des Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung zur Regelung  von Fortbildung in Hessen“ nachvollziehen.

Hier können Sie sich die Antragsformulare und das Informationsblatt ausdrucken lassen:

Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Hessen Sep. 2017
Informationsblatt für Anbieter und Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen

Die Antragsformulare für die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen finden Sie hier

Fortbildungsstandards der Psychotherapeutenkammer Hessen für die Psychotherapeutische Akutversorgung im Notfall

Die PTK Hessen bietet regelmäßig in mehrjährigen Abständen Fortbildungen an, die diesem Fortbildungsstandard entsprechen. Näheres kann unserem
Veranstaltungskalender entnommen werden.

Mitglieder, die diese Standards erfüllen, können sich mit Hilfe des folgenden Antragsformulars auf die Liste der PTK Hessen für die psychotherapeutische Akutversorgung im Notfall eintragen lassen.

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