Steuerliche Behandlung von Honorarnachzahlungen
Im Zusammenhang mit Nachzahlungen der kassenärztlichen Vereinigung möchten wir Sie auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14.12.2006 hinweisen. Danach sind Honorarnachzahlungen aufgrund einer rechtlichen Auseinandersetzung grundsätzlich außerordentliche Einkünfte gem. § 34 Einkommensteuergesetz und somit ermäßigt zu besteuern.
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.12.2006
Schweigepflicht bei der Prüfung durch Finanzbehörden
Hinweise unseres Wirtschaftsprüfers zur Wahrung der Schweigepflicht gegenüber Finanzbehörden (z.B. im Rahmen der Betriebsprüfung)
Abzugsfähigkeit der Kosten für Supervision
Nachweismöglichkeiten für Aufwendungen zur Supervision und zur kollegialen Intervision (im Rahmen der Werbungskosten und der Betriebsausgaben)
Rechtsfragen für Angestellte
Nachstehend finden Sie Artikel und Urteile zu Rechtfragen im institutionellen Bereich
Die angestellte Psychotherapeutin / der angestellte Psychotherapeut
Spannungsverhältnis zwischen Freitheit der Berufsausübung und
Weisungsrecht das Arbeitgebers