Kammern in Hessen für freiheitlich-demokratische Grundordnung

25.04.2024 | Kategorie:

Die freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestimmt das Handeln der Kammern in Hessen.

Kammern in Hessen für freiheitlich-demokratische Grundordnung

Die freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestimmt das Handeln der Kammern in Hessen.

Kammern sind als Selbstverwaltungskörperschaften eingegliedert in den Aufbau der öffentlichen Behörden und werden als mittelbare Staatsverwaltung zusammengefasst. Deswegen sind sie an die Verfassung gebunden. Verfassungsrechtliche Grundlage und Ausrichtung des Handelns der Kammern in Hessen ist daher stets die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Achtung der Menschenwürde, die Freiheit, die Gleichheit, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie sind die nicht hinterfragbaren Gegenstände der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes. Sie bilden damit das Fundament für jegliche Kammertätigkeit in Hessen.

v.l.n.r.: Holger Zimmer (Vizepräsident der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen), Dr. Christian Schwark (Vizepräsident Landesärztekammer Hessen), Elisabeth Ursprung (Vorsitzende Landesgruppe Hessen Verband der Restauratoren), Kirsten Schoder-Steinmüller (Präsidentin Hessischer Industrie- und Handelskammertag), Frank Aletter (Geschäftsführer Hessischer Industrie- und Handelskammertag), Dr. Karin Hahne (Präsidentin VERBAND FREIER BERUFE in Hessen), Ingolf Kluge (Präsident Ingenieurkammer Hessen), Dr. Martin Kraushaar (Hauptgeschäftsführer Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen), Dr. Doris Seiz (Präsidentin Landeszahnärztekammer Hessen), Hartmut Ruppricht (Präsident Steuerberaterkammer Hessen), Carolina van der Bosch (Beauftragte des Vorstandes Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen), Dr. Heike Winter (Präsidentin Psychotherapeutenkammer Hessen), Dr. Michael Griem (Präsident der Rechtsanwaltskammer Frankfurt), Dr. Maik F. Behschad (Vizepräsident Landeszahnärztekammer Hessen), Manuel Maier (Juristischer Geschäftsführer Landesärztekammer Hessen)

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