Gemeinsam für die gesetzliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

12.04.2024 | Kategorie:

Heute versammelte sich ein breites Bündnis aus Studierenden, Psychotherapeutenkammern, -verbänden, Ausbildungsstätten und weiteren Interessengruppen für eine Kundgebung im Vorfeld des 44. DPT, um auf die fehlende gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung aufmerksam zu machen.

Gemeinsam für die gesetzliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Kundgebung im Vorfeld des 44. Deutschen Psychotherapeutentags in Würzburg

Würzburg, 12. April 2024 – Im Vorfeld des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) haben sich heute in Würzburg Studierende, Hochschullehrer*innen, Psychotherapeut*innen in Ausbildung, neuapprobierte Psychotherapeut*innen, Vertreter*innen von Ausbildungsstätten, Psychothera­peutenverbänden, Psychotherapeutenkammern und Delegierte des DPT zu einer Kundgebung ver­sammelt. Sie fordern von der Bundesregierung, die Finanzierung der psychotherapeutischen Wei­terbildung endlich gesetzlich zu regeln. Die Kundgebung wurde von der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention Judith Gerlach unterstützt.

Dr. Heike Winter, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hessen, wies auf die gravierenden Folgen hin: „Ohne Finanzierung der Weiterbildung gibt es keine Weiterbildungsstellen und damit auch keine Fachpsychotherapeut*innen für die Übernahme von Praxissitzen und Sicherstellung der ohnehin extrem angespannten Versorgungssituation für psychisch kranke Menschen.“

Im März 2023 hatte der Student Felix Kiunke beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, die mithilfe einer Kampagne des gesamten Berufsstandes mehr als 72.000 Unterstützer*innen fand und in eine öffentliche Anhörung am 3. Juli 2023 mündete. Im Januar forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung mit höchstmöglichem Votum auf, sich mit der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auseinanderzusetzen.

„Die Finanzierungslücke ist klar definiert. Die Maßnahmen, sie zu schließen, liegen lange auf dem Tisch. Jetzt muss der Bundesgesundheitsminister handeln, um die Finanzierung der Weiterbildung zu sichern", forderte Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer.

Seit der Reform von 2019 besteht die psychotherapeutische Ausbildung aus einem universitären Psychotherapiestudium und einer anschließenden Weiterbildung in Anstellung zur Fachpsychothe­rapeut*in. In der Weiterbildung haben die bereits approbierten Psychotherapeut*innen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Die Psychotherapeutenkammern haben in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung des gesamten Berufsstandes neue Weiterbildungsordnungen erarbeitet und ver­abschiedet. Aber ohne Gesetzesänderung fehlen die finanziellen Mittel, damit Praxen, Ambulanzen und Kliniken genügend Weiterbildungsstellen schaffen können.

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