IQTIG-Bericht zum QS-Verfahren in der ambulanten Versorgung veröffentlicht

29.04.2022 | Kategorie:

Nach Forderungen der Psychotherapeut*innen wurde der Bericht nun veröffentlicht. Seitens der Berufsverbände, der BPtK, der KBV und der PTK Hessen bestehen massive Einwände gegen das vorgelegte QS-Verfahren.

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ein Qualitätssicherungsverfahren für den Bereich der ambulanten Psychotherapie entwickelt. Nach Beauftragung im Jahr 2018, legte das IQTIG im Sommer 2021 den Bericht unter dem Titel „Qualitätssicherungsverfahren in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ vor. Infolge nachdrücklicher Forderungen der Psychotherapeut*innen wurde dieser Bericht nun veröffentlicht und ermöglicht somit einen Einblick in die Planungen des G-BA. Ziel ist es, ab 01.01.2023 das Gutachterverfahren durch das neue QS-Verfahren zu ersetzen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung des neuentwickleten QS_Verfahrens ist von einer Einführung zum geplanten Zeitpunkt nicht auszugehen. Seitens der psychotherapeutischen Berufsverbände, der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), aber auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bestehen massive Einwände gegen das vorliegende QS-Verfahren – die PTK Hessen schließt sich diesen Protesten eindeutig an.

Die Kritik bezieht sich auf verschiedene Aspekte: Zum einen sind umfangreiche Datenerhebungen vorgesehen, sowohl durch Befragung der Therapeut*innen als auch der Patient*innen. Doch wie soll dieser Mehraufwand geleistet und finanziert werden? Zum anderen ist es äußerst fraglich, wie objektiv, reliabel und valide die geplanten Methoden sind. Ziel des vorgelegten QS-Verfahrens ist es auch, die Praxen miteinander zu vergleichen und „Low Performer“ zu identifizieren. Die Fallzahlen einer Praxis sind aus unserer Sicht jedoch viel zu klein, die Patient*innen viel zu unterschiedlich, so dass diese Daten nicht vergleichbar sind. Beispielsweise wird eine Praxis die überwiegend mit chronisch Erkrankten oder speziell mit Menschen mit einer Persönlichkeitsstörung arbeiten, deutlich schlechter abschneiden.

Die Erhebungen sollen erst im Anschluss an die Therapie stattfinden. QS-Maßnahmen haben den Sinn, die Qualität eines Prozesses zu verbessern. Daten, die den Psychotherapeut*innen erst später zugänglich gemacht werden sind wenig hilfreich - eine  Verbesserung der Qualität ist dann nicht mehr möglich. Wir setzen uns deshalb auf verschiedenen Wegen für ein Verfahren ein, das in die Arbeitsrealität der psychotherapeutischen Praxis passt. Innerhalb der PTK Hessen beschäftigt sich der Ausschuss für Qualitätssicherung intensiv mit diesem Thema. Außerdem engagieren sich Vizepräsidentin Else Döring und Vorstandsmitglied Dr. Maria Weigel in einem Round Table der BPTK. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.

Beschluss G-BA und Abschlussbericht IQTIG
Abschlussbericht, Anhang und Stellungnahmen IQTIG
KBV – Impulse für eine Neuausrichtung der Qualitätssicherung

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