Ausschuss Beschwerde und Schlichtung

Informationen für Kammerangehörige

Grundlage für die Arbeit des Ausschusses Beschwerde und Schlichtung ist § 33 der Berufsordnung der Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten Hessen (PTK Hessen), der die Mitglieder der PTK Hessen unterliegen:

„§ 33 Verstöße gegen Berufspflichten

(1) Verstöße von Kammerangehörigen gegen diese Berufsordnung und ihre sonstigen Berufspflichten werden vor dem Ausschuss für Beschwerde und Schlichtung der Landeskammer verhandelt oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des hessischen Heilberufsgesetzes diesem entsprechend im berufsgerichtlichen Verfahren geahndet. Kammerangehörige sind verpflichtet, nach entsprechender Aufforderung des Ausschusses unverzüglich zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen. Einladungen zur Anhörung im Ausschuss sind Folge zu leisten.

(2) Ein außerhalb des Berufs liegendes Verhalten einer Psychotherapeutin / eines Psychotherapeuten kann dann eine berufsrechtlich zu ahndende Pflichtverletzung sein, wenn es nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für die Ausübung oder das Ansehen dieses Berufes bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.“

Hinweise zur Arbeit des Ausschusses Beschwerde und Schlichtung

  • Beschwerden aus einem Behandlungsverhältnis können bei der Psychotherapeutenkammer Hessen eingereicht werden, wenn Zweifel bestehen, ob Beratungen oder Behandlungen bei einem*einer Psychologischen Psychotherapeut*in, einem*einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in in Hessen ordnungsgemäß und fachgerecht verlaufen. Die Kammer ist verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen.
  • Die Beschwerde sollte in schriftlicher Form an den Ausschuss für Beschwerde und Schlichtung der Psychotherapeutenkammer Hessen gerichtet werden. Der Ausschuss holt zunächst eine Schweigepflichtsentbindung des*der Beschwerdeführers*in sowie folgend weitere Informationen und Stellungnahmen ein und versucht, den Sachverhalt aufzuklären. Im Einverständnis beider Parteien kann ggf. ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle eingeleitet werden. In diesem Fall versucht zunächst das vorsitzende Mitglied der Schlichtungsstelle, ein Richter, in separaten Gesprächen mit den verschiedenen Parteien die Streitigkeit zu schlichten. In allen anderen Fällen bearbeitet der Ausschuss Beschwerde und Schlichtung die Beschwerde weiter. Bei schweren Verstößen gegen die Berufsordnung kann die Approbationsbehörde informiert oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, das zu einem berufsgerichtlichen Verfahren führen kann. Wenn Zweifel bestehen, ob ein Grund für eine Beschwerde vorliegt oder Patient*innen und Klient*innen von Psychotherapeut*innen über ihre Rechte aufgeklärt werden möchten, können diese mit der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Hessen Kontakt aufnehmen. Unsere Mitarbeiter*innen vermitteln dann einen Kontakt zu einem Mitglied des Ausschusses Beschwerde und Schlichtung, das auf Wunsch vertraulich und anonym beraten kann. Die Geschäftsstelle ist erreichbar unter der Telefonnummer 0611-53168 0.
  • Beschwerden sollten eingereicht werden, sofern ein Kammermitglied die Berufsordnung grob verletzt haben könnte, z.B.:
    • Missachtung des Abstinenzgebotes: Wenn der*die Psychotherapeut*in private Kontakte aufnehmen möchte oder sexuelle Angebote macht.
    • Verletzung der Schweigepflicht: Wenn z.B. ein*e Psychotherapeut*in Inhalte aus der Therapie ohne Erlaubnis weitergibt.
  • Grenzen der Ausschussarbeit bestehen insofern, als über den Ausschuss Beschwerde und Schlichtung keine psychosoziale, anwaltliche oder rechtliche Beratung, Psychotherapie oder Begutachtung durchgeführt werden kann.
  • Beschwerden von Kammermitgliedern über ein anderes Kammermitglied, etwa wegen unkollegialem Verhalten o. ä. werden nach der Schlichtungsordnung der LPPKJP ebenfalls vom Ausschuss Beschwerde und Schlichtung bearbeitet.

Adresse:

Psychotherapeutenkammer Hessen
Frankfurter Str. 8
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611-53168 0
Fax 0611-53168 29
Mail: post(at)ptk-hessen.de


Dokumente zum Thema



Mitglieder des Ausschusses

Christina Bogdanski (Vorsitz)
Sven Baumbach
Beatrix Ellerbrok
Sarah Fanter
Elisabeth Grotmann
Theresa Haimberger-Zdarek
Karina Messi Ebanda
Sandra Pachnicke
Ina Preussner
Bärbel Venema

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