Spezielle Schmerzpsychotherapie

Weiterbildung „Spezielle Schmerzpsychotherapie“

Die spezielle Schmerzpsychotherapie beinhaltet die Diagnostik psychischer Merkmale, Ursachen und Auswirkungen von Schmerzempfindungen sowie die speziell auf Schmerz und seine neuroplastisch begründbaren Chronifizierungsprozesse ausgerichteten psychotherapeutischen Behandlungen.

Die Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hessen hat die Weiterbildungsordnung um den Weiterbildungsgang Spezielle Schmerzpsychotherapie mit Beschluss vom 02. Oktober 2020 ergänzt.

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerzpsychotherapie“. Die Weiterbildung soll Kenntnisse und Kompetenzen für eine wissenschaftlich fundierte psychologische Diagnostik und Therapie bei Patienten (Erwachsene und Kinder/Jugendliche) mit Schmerzen vermitteln. Weiter soll damit die Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation mit anderen in der Versorgung tätigen Berufsgruppen (z.B. Ärzten, Physiotherapeuten, Sozialarbeitern) gefördert werden.

Die Weiterbildung kann in einem der beiden Altersbereiche „Kinder und Jugendliche“ oder „Erwachsene“ oder in beiden Altersbereichen durchgeführt werden. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten in zugelassenen Weiterbildungsstätten für Spezielle Schmerzpsychotherapie unter Anleitung eines in diesem Bereich weitergebildeten Weiterbildungsbefugten.

Die Weiterbildung in einem Altersbereich umfasst folgende Bestandteile:

  • Mindestens 80 Stunden theoretische Weiterbildung
  • Mindestens 160 Stunden praktische Weiterbildung
  • Mindestens 20 Stunden Supervision
  • Mindestens 40 Stunden Hospitation
  • Mindestens 6 supervidierte Falldarstellungen
  • Teilnahme an mindestens 12 interdisziplinären Schmerzkonferenzen oder Sitzungen interdisziplinär besetzter Qualitätszirkel

Wird die Weiterbildung in beiden Altersbereichen absolviert, umfasst sie folgende Bestandteile:

  • Mindestens 112 Stunden theoretische Weiterbildung
  • Mindestens 240 Stunden praktische Weiterbildung, davon jeweils mindestens 80 Stunden im jeweiligen Altersbereich
  • Mindestens 30 Stunden Supervision
  • Mindestens 40 Stunden Hospitation
  • je 4 supervidierte Falldarstellungen pro Altersbereich
  • Teilnahme an mindestens 12 interdisziplinären Schmerzkonferenzen oder Sitzungen interdisziplinär besetzter Qualitätszirkel
Weiterbildungsstätte für praktische Tätigkeit Ermächtigung Webseite
Kopfschmerzzentrum Frankfurt GbR Anna-Lena Guth https://kopfschmerz-frankfurt.de/

 

Weiterbildungsstätte für Theorie Ermächtigung Webseite
Verhaltenstherapeutische Ambulanz der Justus-Liebig-Universität Gießen Dr. Judith Kappesser

 

 

Weiterbildungsermächtigung für Supervision E-Mail Telefonnr.
Anna-Lena Guth a.guth(at)kopfschmerz-frankfurt.de 069-20436860
Dr. Ewa Jonkisz ewa.jonkisz(at)jonkisz.de 069-436675
Dr. Judith Kappesser judith.kappesser(at)psychol.uni-giessen.de 0641-9926083
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