Ab 2.11.: Mehr telefonische Patient*innenbetreuung möglich

02.11.2020 | Kategorien: |

KBV und GKV-Spitzenverband fassen Beschluss.

Vor dem Hintergrund stark steigender Infektionszahlen haben KBV und GKV-Spitzenverband beschlossen, die Möglichkeiten für Konsultationen per Telefon auszuweiten. Wie bereits im zweiten Quartal können psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen pro Patient bis zu 20 Telefongespräche von mindestens zehn Minuten bei ihrer Kasse abrechnen. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnungsposition 01433.

Voraussetzung ist, dass es sich um Patient*innen handelt, die der Psychotherapeut beziehungsweise die Psychotherapeutin bereits kennt. Das ist dann der Fall, wenn der Patient oder die Patientin in den letzten sechs Quartalen, die dem Quartal der telefonischen Beratung vorausgehen, mindestens einmal persönlich in der Praxis erschienen ist.

Details zur Sonderregelung finden Sie hier: KBV Nachrichten Telefon

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