Ab dem kommenden Jahr können auch Psychotherapeut*innen Ergotherapie verordnen

16.10.2020 | Kategorien: |

Hintergrund ist das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2021 auch Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen Ergotherapie verordnen dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass eine psychische Erkrankung, bestimmte Erkrankungen des Zentralen Nervensystems oder Entwicklungsstörungen vorliegen.

Außer bei einer neuropsychologisch orientierten Behandlung können Psychotherapeut*innen neben der Einzel- auch Gruppentherapie verordnen. Ergotherapie unterstützt sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene dabei, ein möglichst selbstständiges Leben zu führen. Psychisch erkrankten Menschen kann sie auch dabei helfen, wieder einen strukturierten Tagesablauf zu etablieren.

Eine ergotherapeutische Maßnahme, die laut der Heilmittel-Richtlinie des G-BA zum Beispiel bei depressiven Störungen oder einem Abhängigkeitssyndrom verordnet werden darf, ist das Hirnleistungstraining. Welche Therapieform beziehungsweise welche Techniken, Übungen oder Trainingsmethoden den größtmöglichen Erfolg versprechen, entscheiden die Ergotherapeut*innen im Einzelfall.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ein unfassendes Basispapier für die Praxis entwickelt, das Sie hier abrufen können: KBV Praxisinformation Ergotherapie

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