Psychotherapie-Praxis in Zeiten von Corona-Angst

13.03.2020 | Kategorien: | |

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Das Coronavirus (SARS-CoV-2) verbreitet sich. Und mit ihm die Angst davor: In Geschäften sind viele Regale leer - die Börsen brechen ein. So prägt der Kampf gegen das Coronavirus nicht nur die Schlagzeilen in den Medien, sondern mehr und mehr auch den Alltag der Menschen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat deutlich gemacht, dass auf absehbare Zeit in unserem Land vieles nicht mehr so sein wird wie zuvor. Ihre Botschaft: Das öffentliche Leben muss in den kommenden Wochen praktisch zum Erliegen kommen.

Die Begründung: Nur so gibt es überhaupt eine Chance, die Virus-Pandemie einzudämmen.

Ziel ist, die Pandemie so einzubremsen, dass unser Gesundheitssystem jederzeit funktionsfähig bleibt.

Wie können wir helfen, die Pandemie einzudämmen?    Foto: AdobeStock3229-37762

Was bedeutet das für uns als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?

Wie wirkt sich das auf unsere praktische Arbeit in der Psychotherapie-Praxis aus?

Was ist - mit Blick auf Hygiene in unseren Praxis-Räumen zu beachten?

Wie funktioniert das mit der Fernbehandlung?

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Mehr Fernbehandlungen möglich: Begrenzung aufgehoben

Denn auch viele Psychotherapeut(inn)en sind verunsichert, wie sie mit der Situation im Praxisalltag umgehen sollen. Selbst wenn die Zahl der identifizierten Infizierten in Hessen bislang noch niedrig scheint, ist es von enormer Bedeutung, die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Jeder Einzelne ist in der Verantwortung, seinen Teil dazu beizutragen, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, damit das Gesundheitssystem leistungsfähig bleibt und Kranke angemessen versorgt werden können. Die Psychotherapeutenkammer Hessen engagiert sich für flexiblere Regelungen - zum Beispiel bei der Fernbehandlung von Patient(inn)en. So konnte bereits erreicht werden, das Videosprechstunden nun unbegrenzt möglich sind. Mit Blick auf die Ausbreitung des Coronavirus haben KBV und GKV-Spitzenverband die Begrenzungsregelungen aufgehoben. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert. Aufgrund der aktuellen Pandemie mit SARS-CoV-2 wird empfohlen, dass Patienten nach Möglichkeit nur in medizinisch dringenden Fällen die Praxen aufsuchen. Eine Alternative ist die Konsultation per Video.

Auch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten dürfen seit Herbst vergangenen Jahres bestimmte Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie per Videosprechstunde durchführen und abrechnen. Voraussetzung ist, dass ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung vorausgegangen ist. Das schreibt das Berufsrecht und die Psychotherapie-Vereinbarung vor. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Übrigens: In der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind Videosprechstunden  nach Maßgabe der medizinischen Notwendigkeit im vereinbarten Umfang „unbegrenzt“ und somit ohne Budgetbeschränkungen möglich.

Hygieneregeln beachten: Gründliches Händewaschen ...               Foto: Adobe-Stock 3220-19786

Was können Psychotherapeut(inn)en tun, um den Coronavirus zu bremsen?

1. Beachten Sie die grundlegenden Hygieneregeln für die psychotherapeutische Praxis, die vom Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in einer Broschüre zusammengestellt wurden.

2. Bitte überlegen Sie, bei der Begrüßung und Verabschiedung auf das Händeschütteln zu verzichten.

3. In dieser besonderen Situation ist es ratsam, Ihre Patient(inn)en nach Betreten der Praxis zum Händewaschen aufzufordern. Sie können beispielsweise einen entsprechenden Aushang in ihrer Praxis anbringen.

4. Als Psychotherapeut(in) treffen Sie in Ihrer Praxis täglich mit vielen Menschen zusammen, auf die Sie das Virus übertragen könnten. Wägen Sie vor dem Hintergrund dieser besonderen Verantwortung ab, ob der Besuch von Großveranstaltungen sowie Reisen in öffentlichen Verkehrsmitteln etc. notwendig sind.

5. Informieren Sie sich bitte regelmäßig über die aktuelle Lage und die geltenden Empfehlungen bezüglich des Coronavirus. Auch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) informiert über das neue Coronavirus SARS-CoV-2. Eine hessenweite Hotline zu dem Thema ist unter der Nummer 0800- 5554666 täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar.

Hier finden Sie weitere Informationen:

- Robert Koch-Institut (RKI)

- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Meldepflicht - Schweigepflicht?

Hinweis: Grundsätzlich sind die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) gelisteten Krankheiten meldepflichtig. Dies gilt auch für das neue Coronavirus, für das die Verordnung 2019-nCoV/CoronaVMeldeV erlassen wurde. Falls Patient(inn)en in Ihrer Praxis Symptome einer Erkrankung zeigen, verweisen Sie sie an eine Ärztin oder einen Arzt. Sie sind nur dann zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet, wenn die Person selbst noch keinen Kontakt zu einem Arzt aufgenommen hat, aber aus einem Risikogebiet kommt oder Kontakt zu einer/einem Infizierten hatte. Da es sich bei der Meldepflicht um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, verdrängt sie in begründeten Verdachtsfällen die berufsrechtliche Schweigepflicht. Weitere Hinweise zur Meldepflicht finden Sie hier.

Auch wenn Sie selbst vom Gesundheitsamt als Kontaktperson einer/eines Infizierten identifiziert wurden, müssen Sie auf ausdrückliche Aufforderung des Gesundheitsamtes ungeachtet der Schweigepflicht die Namen Ihrer Kontaktpersonen, also auch der Patient*innen, preisgeben. Ihnen bleibt unbenommen, Ihre Patient(inn)en darüber selbst zu informieren.

Die Psychotherapeutenkammer Hessen verfolgt die zum Teil dynamischen Entwicklungen intensiv und wird Sie informieren, sobald sich Änderungen für Ihren psychotherapeutischen Arbeitsalltag ergeben.

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Die Aufzeichnung des Online-Seminars "Psychotherapie-Praxis in Zeiten von Corona-Angst" steht ab Donnerstag (19.) im Mitgliederbereich dieses Internetauftrittes zur Verfügung.

 

Virus-Risiken vermeiden - digital Kontakte pflegen.  Foto: AdobeStock328770812

Digital in Kontakt bleiben - Virus-Risiken vermeiden: Bitte helfen Sie mit!

Sie sehen: Die Psychotherapeutenkammer Hessen ist auch in turbulenten Zeiten handlungsfähig. Damit dies so bleibt, empfängt die Geschäftsstelle vorerst keine Besucher mehr - alle Besprechungstermine und Gremiensitzungen werden zunächst in Digitalkonferenzen verwandelt. Auch Seminare fallen nicht aus: Wir wandeln sie in Online-Seminare um - die Resonanz der Teilnehmer(innen) ermutigt uns, diesen Bereich weiter auszubauen. Landeskammern anderer Bundesländer sowie andere Heilberufekammern in Hessen folgen unserem Beispiel: Auch sie entdecken, dass es ganz einfach ist, mit Videokonferenzen im Austausch zu bleiben, dabei Reisekosten zu sparen und Virus-Risiken zu vermeiden. Bitte helfen Sie mit!

(rge)

 

 

 

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