Urteil EuGH: Erste Kopie der Patientenakte kostenlos

27.10.2023 | Kategorie:

Nach dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben Patient*innen Anspruch auf kostenlose Einsicht in ihre Akte. Genauer: Die erste Kopie ist kostenlos. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Das bedeutet, die Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen müssen nun die Kosten für den Aufwand selbst tragen.

Urteil EuGH: Erste Kopie der Patientenakte kostenlos

Nach dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben Patient*innen Anspruch auf kostenlose Einsicht in ihre Akte. Genauer: Die erste Kopie ist kostenlos. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Das bedeutet, die Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen müssen nun die Kosten für den Aufwand selbst tragen.

Seit 2013 ist das Recht auf Akteneinsicht in Paragraph 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt:

§ 630g Einsichtnahme in die Patientenakte. (1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen.

Bislang fielen dafür allerdings Kosten auf Seiten der Patient*innen an, um den zeitlichen und monetären Aufwand für Kopie und Versand der Unterlagen auszugleichen. Die Kammer kritisiert die Entscheidung des EuGH. „Einerseits könnte die Nachfrage und dadurch der Aufwand steigen und gleichzeitig wird der Aufwand nicht mehr entschädigt. Hierfür muss eine Regelung gefunden werden“, fordert Dr. Heike Winter, Präsidentin der PTK Hessen.

Vorausgegangen war dem Urteil ein Streit zwischen einer Zahnärztin und einem Patienten in Sachsen-Anhalt. Wegen vermutlicher Falschbehandlung verlangte der Patient Akteneinsicht. Die Kosten lehnte er unter Berufung auf das Datenschutzrecht ab und bekam mit dem Urteil des EuGH Recht.

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