Wichtige Änderungen bei der Gruppenpsychotherapie

23.11.2020 | Kategorien: |

Beschlüsse des G-BA liegen vor.

Gruppenpsychotherapie im Wandel: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt einige grundlegende Änderungen vor.

Neu eingeführt wird die Kurzgruppe, die entweder über einen Zeitraum von viermal 100 Minuten oder achtmal 50 Minuten läuft. Ziel ist es, dass sich Patient*innen ein möglichst umfassendes Bild von der Gruppentherapie machen können. Sie kann auch als problem- oder krankheitsspezifische Kurzgruppe ausgestaltet sein. Sie ist antragsfrei.

Unter bestimmten Voraussetzungen können künftig auch probatorische Sitzungen in einer Gruppe durchgeführt werden. Dafür muss eine Indikation bestehen. Mindestens eine probatorische Sitzung muss jedoch weiterhin als Einzelstunde erfolgen. Wenn Patient oder Patientin den/die Psychotherapeut*in wechselt, muss in jeder Praxis mindestens eine probatorische Einzelstunde abgehalten werden.

Wie bisher dürfen auch künftig Gruppen von zwei Psychotherapeut*innen betreut werden. Allerdings müssen die Patient*innen jetzt fest einer(m) der beiden zugeordnet werden, aus Abrechnungsgründen. Die Zahl liegt bei mindestens drei und höchstens neun Patient*innen pro Therapeut*in. Insgesamt dürfen 14 Patient*innen in einer Gruppe behandelt werden.

Keine Konkretisierung nahm der G-BA hinsichtlich der Probatorik während einer stationären Behandlung vor, obwohl es auch dafür einen gesetzlichen Auftrag gab.

Die Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie müssen noch vom Bundesgesundheitsministerium rechtlich geprüft werden. Laut Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer werden sie dann voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft treten.

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