Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hessen macht sich stark für eine angemessene Vergütung der Ausbildungsteilnehmer*innen

02.02.2021 | Kategorien: |

Wiesbaden, 30. Januar 2021

Psychotherapeut*innen in Ausbildung erhalten immer noch deutlich zu wenig Geld für ihre Arbeit im Rahmen der Praktischen Tätigkeiten, die zumeist in Kliniken absolviert wird. Zwar hat der Gesetzgeber im Psychotherapeutengesetz nun geregelt, dass die Praktische Tätigkeit I in der Psychiatrie in Höhe von 1000€ bei einer Vollzeitausbildung vergütet werden muss. Diese Summe wird dem akademischen Abschluss der Ausbildungsteilnehmer*innen sowie der geleisteten Arbeit in der Psychiatrie aber nicht gerecht.

Nicht hinnehmbar ist es, dass es keinerlei Vergütung für gleichgestellte und ambulante Einrichtungen der Praktischen Tätigkeit I gibt. Und eben so wenig hinnehmbar ist es, dass die Praktische Tätigkeit II vom Gesetzgeber komplett außer Acht gelassen wurde. Für die Arbeit in der Psychosomatik in der psychosomatischen Rehabilitation oder in Praxen von niedergelassen Psychotherapeut*innen oder Psychiater*innen bekommen Ausbildungsteilnehmer*innen häufig keinerlei Vergütung. Davon betroffen sind in besonderem Maße die Teilnehmer*innen, die ihre Ausbildung im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie absolvieren, weil viele von ihnen die Hälfte der praktischen Tätigkeit I in der Praxis eines Kinder- und Jugendlichenpsychiaters absolvieren.

Teilnehmer*innen der Psychotherapieausbildung leisten bereits in der praktischen Phase ihrer Ausbildung einen wesentlichen Beitrag zur psychotherapeutischen Versorgung in der stationären oder ambulanten Versorgung. Die gewährte Vergütung von 1000€ in der Psychiatrie ist insgesamt deutlich zu gering. Praktische Tätigkeiten in anderen Kliniken und Praxen weiterhin gar nicht zu vergüten ist nicht hinnehmbar.

Die Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hessen hat deshalb die folgende Resolution verabschiedet:

Im Zusammenhang mit der Praktischen Ausbildung mahnt die Delegiertenversammlung auch die Krankenkassen an, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur angemessenen Vergütung der Praktischen Ausbildung nachzukommen.

off