Forderung Bundesrat: Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen sichern

29.09.2023 | Kategorie:

Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die Psychotherapeutenkammer Hessen sowie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Landeskammern begrüßen ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.

Bundesrat fordert: Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen sichern

Wiesbaden, 29. September 2023: Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die Psychotherapeutenkammer Hessen sowie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Landeskammern begrüßen ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.

„Der Beschluss der Bundesländer ist ein klares Signal an den Bund, endlich zu handeln. Um ausreichend psychotherapeutische Weiterbildungsplätze zu schaffen, muss die Finanzierung gesetzlich gesichert werden“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Der Beschluss des Bundesrates sollte vom Bundesgesundheitsministerium spätestens mit dem ersten Versorgungsgesetz umgesetzt werden.“ In dem Entschließungsantrag stellt der Bundesrat fest, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung Voraussetzung dafür ist, genügend Weiterbildungsplätze zu schaffen und damit die Psychotherapeutenausbildungsreform umzusetzen.

Auf den dringenden Handlungsbedarf wurde bereits mit einer Bundestagspetition aufmerksam gemacht, die Anfang Juli 2023 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung beraten wurde. Der Student Felix Kiunke und Dr. Andrea Benecke hatten bei diesem Anlass mit der Unterstützung eines breiten Bündnisses aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie und der Psychotherapeutenschaft verdeutlicht, dass die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich geregelt werden muss, um den psychotherapeutischen Nachwuchs nicht zu gefährden. Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genug Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen geben. Der Abschluss einer Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in im Anschluss an das Approbationsstudium ist aber Voraussetzung für die Niederlassung in einer ambulanten Praxis und die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Entschließungsantrag des Bundesrats: https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0403-23.pdf

Empfehlung der Ausschüsse im Bundesrat: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1036/erl/14.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Pressemappe zur Petition: https://api.bptk.de/uploads/Pressemappe_2023_06_29_89983bba7d.pdf

 

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