Gesundheitsdatennutzungsgesetz: Patient*innenberatung zu Gesundheitsgefährdung gehört nicht in die Hände von Krankenkassen!

11.10.2023 | Kategorie:

Der Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) sieht vor, dass Krankenkassen künftig jederzeit auf Basis der Daten aus der elektronischen Patientenakte in das Behandlungsgeschehen eingreifen können. Die PTK Hessen spricht sich klar dagegen aus.

Patient*innenberatung zu Gesundheitsgefährdung gehört nicht in die Hände von Krankenkassen!

PTK Hessen zum Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG)

Wiesbaden, 11. Oktober 2023: Der Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) sieht vor, dass Krankenkassen künftig jederzeit auf Basis der Daten aus der elektronischen Patien­tenakte in das Behandlungsgeschehen eingreifen können. Sie können dann beispielsweise unauf­gefordert Kontakt zu Patient*innen aufbauen und Empfehlungen zur Behandlung aussprechen, z.B. gesundheitliche Risiken abklären zu lassen. Die PTK Hessen spricht sich klar dagegen aus.

„Dieses Vorgehen stellt einen massiven Eingriff in die Behandlung von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen dar und birgt erhebliche Risiken für die Gesundheit von Patient*innen. Mit diesem Regelungsvorschlag wird keine Verbesserung der Pati­ent*innensicherheit erreicht. Auf der Basis automatisierter Auswertungen der Versichertendaten sind ausreichend sichere Aussagen zu schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen oder -risiken nicht möglich“, betont Präsidentin Dr. Heike Winter. Zudem fragt sich, woher die zusätzlichen Ka­pazitäten in der Versorgung kommen sollen, um vermeintliche Risiken abzuklären, die auf einer unzureichenden Datenbasis ermittelt wurden.

Über Gesundheitsgefährdungen zu beraten und Handlungsempfehlungen zu geben ist eine zent­rale psychotherapeutische und ärztliche Aufgabe. Die PTK Hessen fordert deshalb, dass der Rege­lungsvorschlag im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), den Kranken- und Pflegekassen diese Aufgabe auf der Basis automatisierter Datenauswertungen ebenfalls zu übertragen, gestrichen wird. Auf die weitreichenden Probleme der geplanten Regelung hatte auch die Bundespsychothe­rapeutenkammer (BPtK), ebenso wie zahlreiche andere Organisationen, schon im Vorfeld der Ver­bändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) hingewiesen.

Aus Sicht der PTK Hessen schadet die geplante Regelung erheblich mehr, als sie den Patient*innen Nutzen bringt. Denn bisher ist nicht belegt, dass mit dieser Art Daten gute Prognosen von Gesundheitsgefährdungen möglich sind. Vielmehr ist zu befürchten, dass Patient*innen durch fehlerhafte Warnhinwiese oder irreführende Information stark verunsichert werden und die wichtige vertrau­ensvolle Behandlungsbeziehung zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in nachhaltig gestört wird.

Die PTK Hessen fordert, auch vor dem Hintergrund ökonomischer Interessenkonflikte sowie zahl­reicher negativer Erfahrungen der Versicherten bei der Beratung durch die Krankenkassen (u.a. beim Krankengeldbezug) auf eine Ermächtigung der Krankenkassen zur Einmischung in die Behand­lung beziehungsweise den Zugang zur Behandlung grundsätzlich zu verzichten. Eine strikte Trennung von Versicherung und Versorgung ist unerlässlich.

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