Zur SuchePraxis für Psychotherapie – Stefan Mondorf, Frankfurt
Dipl.-Psych. Stefan MondorfGünthersburgallee 19
60316Frankfurt
Deutschland
Telefon: +496931048731E-Mail Adresse: info@psy-mondorf.deWeb Adresse: www.info@psy-mondorf.de
Approbation: Approbation als Psychologischer Psychotherapeut
Fremdsprache: Englisch
Altersgruppe: Erwachsene
Fachkunden: Verhaltenstherapie - Erwachsene | Verhaltenstherapie - Gruppe
Themen: Aggressivität | Angststörungen | Anorexie | Anpassungsstörungen | Aufmerksamkeitsdefizit / Hyperaktivität / AD(H)S | Autismus | Binge-Eating-Disorder | Bipolare affektive Störungen | Borderline-Persönlichkeitsstörungen | Bulimie | Burnout | Depersonalisationsstörungen / Derealisationsstörungen | Depression | Diabetes Mellitus | Dissoziative Störungen bzw. Konversionsstörungen | Essstörungen in Verbindung mit Übergewicht/Adipositas | Flugangst | Generalisierte Angststörung | Hypochondrie | Impulskontrollstörungen | Internetsucht | Kleptomanie | Körperdysmorphe Störungen | Messie-Syndrom | Missbrauch von Alkohol, Medikamenten, Drogen | Mutismus | Panikstörung | Persönlichkeitsstörungen | Phobien | Posttraumatische Belastungsstörungen | Psychosomatische Erkrankungen | Schlafstörungen-Insomnie | Schmerzstörungen, chronisch | Sexuelle Funktionsstörungen | Somatoforme Störungen | Soziale Phobie | Spezifische Phobien | Spielsucht | Suchterkrankungen | Ticstörungen | Traumata | Zwangsstörungen
Gesetzlich Versicherte Privatversicherte / Selbstzahler / Kostenerstattung*Grundsätzlich müssen gesetzliche Krankenkassen (GKV) eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung ihrer Versicherten gewährleisten. Darüber hinaus müssen sie rechtzeitig für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten sorgen.
Sie finden trotz intensiver Suche bei niedergelassenen Psychotherapeut(inn)en nur nach unzumutbar langer Wartezeit einen Therapieplatz? Dann haben Sie das Recht, sich von Psychotherapeut(inn)en behandeln zu lassen, die keine Kassen-Zulassung haben:
Der Anspruch auf Kostenerstattung ist (in § 13 Absatz 3 SGB V) gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen gesetzlichen Krankenversicherungen.
Allerdings müssen Patient(inn)en beim Kostenerstattungsverfahren belegen, dass sie sich vergeblich bemüht haben, einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Therapeuten mit Kassensitz zu finden. Dazu sollten Anrufe und Absagen bei Therapeut(inn)en schriftlich dokumentiert werden. Gut ist zudem, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich auch an die Termin-Servicestellen gewandt haben und diese keine zeitnahen Termine für eine Sprechstunde vermitteln konnten. Barrierefreier Zugang