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Generalisierte Angststörung

Die Generalisierte Angststörung (auch als GAS abgekürzt) (F41.1) ist gekennzeichnet durch ein ausgeprägtes und anhaltendes Gefühl der Besorgtheit und Anspannung. Im Gegensatz zu anderen Angsterkrankungen beziehen sich die Ängste dabei nicht auf bestimmte Umgebungsfaktoren, sondern auf eine Vielzahl von Lebensbereichen. Meist handelt es sich um Bereiche, die auch anderen Personen Sorgen bereiten. Betroffene einer generalisierten Angststörung sorgen sich jedoch übermäßig, auch wenn keine besondere Gefahr besteht. Typische Segmente sind familiäre und soziale Beziehungen, die Arbeit und generell die eigene Leistung, die Gesundheit oder Finanzen. Die Sorgen und Ängste werden als unkontrollierbar erlebt und können hoch automatisiert und schnell aufeinander folgen, sodass sich regelrechte „Sorgenketten“ bilden können. Um die Diagnose der generalisierten Angststörung vergeben zu können, müssen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten Anspannung, Besorgnis und Befürchtungen in Bezug auf alltägliche Lebensereignisse vorherrschen. Außerdem müssen verschiedene körperliche und psychische Symptome vorliegen. Das können unter anderem Herzklopfen, Schweißausbrüche, Zittern, Beklemmungsgefühle, Schwindel, Muskelverspannungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Reizbarkeit, Einschlafstörungen oder auch die Angst, verrückt zu werden, sein. Menschen mit GAS versuchen in der Regel, Auslöser für die Sorgen zu vermeiden oder sich bei nahestehenden Personen ständig zu versichern, dass es diesen gut geht. Diese Rückversicherung wird von Angehörigen oft als belastend erlebt und kann zu Konflikten führen. Etwa fünf Prozent aller Menschen erkranken im Laufe ihres Lebens an einer generalisierten Angststörung. Frauen sind etwa doppelt so häufig betroffen wie Männer. Im Gegensatz zu anderen Angststörungen, die sich oftmals im Jugendalter oder jungen Erwachsenenalter entwickeln, tritt die GAS gehäuft zwischen dem 35. Und 45. Lebensjahr erstmalig auf. Die Psychotherapie hat sich als wirksame Behandlungsmethode bei Generalisierter Angststörung erwiesen.

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