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Rechenstörungen / Dyskalkulie

Die Rechenstörung (F81.2) gehört zu den umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten. Rechenstörungen, die auch als Dyskalkulie bezeichnet werden, bestehen in einer Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar sind. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division und weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie oder Differential- und Integralrechnung notwendig sind. Die Häufigkeit des Auftretens einer Rechenstörung liegt zwischen zwei und acht Prozent. Ohne wirksame Therapie weist die Rechenstörung eine hohe Persistenz auf und kann zu deutlichen Einschränkungen im schulischen, beruflichen, aber auch im privaten Leben führen. Eine Rechenstörung tritt häufig auch nicht alleine auf. Die Lese-Rechtschreibstörung zeigt mit der Rechenstörung eine gemeinsame Häufigkeit von zwei bis fünf Prozent auf. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei vorhandener Rechenstörung zusätzlich eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung existiert, liegt bei 33 bis 40 Prozent. Die lerntherapeutische Behandlung einer Rechenstörung basiert auf individuellen und strukturellen Förderprogrammen, die auf die Vermittlung der Basiskompetenzen, Grundrechenarten und weiteren Bereiche der Mathematik ausgerichtet sind. Zur Behandlung möglicher begleiterscheinender Verhaltensauffälligkeiten erweist sich Psychotherapie als wirksam.

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