Videobehandlung ab 1. Juli flexibler
Die Obergrenze für Videobehandlung bei psychotherapeutischen Leistungen wird zum 1. Juli 2022 flexibler gestaltet. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband geeinigt.
Die Obergrenze für Videobehandlung bei psychotherapeutischen Leistungen wird zum 1. Juli 2022 flexibler gestaltet. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband geeinigt.
Darauf einigen sich KBV und GKV-Spitzenverband.
Alternativen zur starren 20-Prozent-Regel mittlerweile “absolut denkbar”
Die Ausnahmeregelungen zur Videotherapie wurden bis zum Ende des 3. Quartals 2020 verlängert. Damit ist die Begrenzung auf 20% der Behandlungsfälle weiter bis zum 30.09.2020 ausgesetzt.