Liebe neue Bundesregierung, Gesundheit fängt im Kopf an!

Liebe neue Bundesregierung, Gesundheit fängt im Kopf an!

Aktuell befindet sich die neue Bundesregierung in Koalitionsverhandlungen und definiert dabei Ziele und gesundheitspolitische Reformen, die auch unmittelbar Auswirkung auf die Länder haben werden. Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern sollte sich eine neue Bundesregierung auf folgende zentrale Ansatzpunkte einigen:

Mehr Psychotherapeuth*innen für Kinder und Jugendliche in Hessen

Mehr Psychotherapeuth*innen für Kinder und Jugendliche in Hessen

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat offiziell bekannt gegeben, dass kurzfristig 18 neue Psychotherapeut*innen im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bereitstehen. Damit zeigt die KVH einen gute erste Reaktion auf die Forderungen der Psychotherapeutenkammer Hessen (PTKH) nach verbesserter psychotherapeutischer Versorgung.

11.11.21: Fortbildung für Lehrer*innen zu psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen – Thema Suizidalität

11.11.21: Fortbildung für Lehrer*innen zu psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen – Thema Suizidalität

Das Hessische Kultusministerium und die Psychotherapeutenkammer Hessen bieten eine Veranstaltungsreihe insbesondere für Lehrer*innen an hessischen Schulen an. Sie beschäftigt sich mit psychischen Erkrankungen von Schüler*innen und sensibilisiert für typische Symptome. Außerdem sollen Lehrer*innen ein Gespür dafür bekommen, wie sie mit Betroffenen umgehen und welche Präventionsmaßnahmen in Betracht zu ziehen sind.

Gruppenpsychotherapie – neue Angebote ab heute

Gruppenpsychotherapie – neue Angebote ab heute

Zur Förderung der Gruppenpsychotherapie hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine neue Richtlinie beschlossen. KBV und GKV-Spitzenverband haben entsprechend eine neue Vergütung festgelegt.

Ab 1. Oktober wird eine gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung eingerichtet. Dabei handelt es sich um ein Gruppenangebot, das mit 3-9 Teilnehmer*innen durchgeführt werden kann und auf eine Gruppenpsychotherapie vorbereiten sowie Symptome lindern soll. Die Basisversorgung muss nicht beantragt werden und wird auch nicht auf die Kontingente der Richtlinienpsychotherapie angerechnet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Probatorische Sitzungen gibt es ab jetzt auch in der Gruppenpsychotherapie. Gemischte Gruppen aus Teilnehmer*innen in der Probatorik und der Gruppenpsychotherapie in der Richtlinie sind ebenfalls möglich. Gruppen können von zwei Therapeut*innen gemeinsam geleitet werden. Dies ist praxisübergreifend möglich. Die Gruppengröße bei gemeinsamer Leitung beträgt 6-14 Teilnehmer*innen, pro Therapeut*in 3-9 Teilnehmer*innen. Gruppenpsychotherapie kann ab jetzt auch in Einheiten von 50 Min stattfinden.

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